Kostentransparenz ist uns wichtig
Unser Vergütungsmodell
Unsere Expertise, nachgewiesen durch unsere Fachanwaltstitel, hat uns viel Geld, Fleiß und Zeit gekostet. Wir investieren jährlich über zehntausend Euro in unsere Fortbildung und in unsere Fachliteratur.
Deshalb leisten wir keine kostenfreie Rechtsberatung.
Dafür bieten wir Ihnen umfassende und qualitativ hochwertige Arbeit an. Sie haben einen spürbaren Mehrwert zum einen durch unsere geschickte Vertretung und spezialisierte Verteidigung. Zum anderen erlaubt uns unsere Expertise eine zielgerichtete und zügige Bearbeitung Ihres Falles, die sich für Sie in ganz konkreter Zeitersparnis niederschlägt.
Wir wissen, wo die für Sie passende Lösung zu finden ist - und zwar schnell.
Dabei arbeiten wir auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder individueller Vergütungsvereinbarungen, aber in jedem Fall individuell und transparent.
Anwaltlicher Hinweis: In unserer Kanzlei ist es üblich, nicht ohne vorherige finanzielle Absicherung tätig zu werden, vgl. § 9 RVG. Wir stellen deshalb unserer Mandantschaft stets eine Anzahlung in Rechnung, die wir später ordnungsgemäß selbst bzw. über die Staatskasse mit den Gebühren und Auslagen verrechnen. Zahlen Sie den Vorschuss bzw. die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltsgebühren gar nicht oder zu spät, sind das Gericht und wir nicht verpflichtet, für Sie tätig zu werden. In Ihrem eigenen Interesse vermeiden Sie daher bitte etwaige Nachteile!
Erstberatung
Die sogenannte Erstberatung nach § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist gesetzlich als eine erste rechtliche Orientierung gedacht. Sie dient dazu, einen Überblick über die Rechtslage zu geben und erste Fragen zu beantworten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Erstberatung nicht dafür vorgesehen ist,
- umfangreiche Unterlagen oder Verträge im Detail zu prüfen,
- komplexe oder länger zurückliegende Sachverhalte umfassend zu analysieren oder
- gar einen gerichtlichen Auftrag (z. B. die Erhebung einer Klage) vorzubereiten oder durchzuführen.
In Fällen, in denen bereits bei Anfrage absehbar ist, dass der Beratungsbedarf über eine Erstberatung hinausgeht, bieten wir eine solche Erstberatung deshalb auch nicht an. Stattdessen besprechen wir gerne mit Ihnen die Möglichkeiten einer weitergehenden Beauftragung.
Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann für ein gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden. Bitte beachten Sie: wir stellen den Antrag für Sie. Dazu müssen Ihre Angaben und Belege vollständig und aktuell sein.
Nützliches und weitere Formulare
Zusätzliche Services und Formulare finden Sie im Übrigen auf der Homepage des Amtsgerichts Lörrach.