Kostentransparenz ist uns wichtig

Unser Vergütungsmodell

Unsere Expertise, nachgewiesen durch unsere Fachanwaltstitel, hat uns viel Geld, Fleiß und Zeit gekostet. Wir investieren jährlich über zehntausend Euro in unsere Fortbildung und in unsere Fachliteratur. 
Deshalb leisten wir keine kostenfreie Rechtsberatung. 

Dafür bieten wir Ihnen umfassende und qualitativ hochwertige Arbeit an. Sie haben einen spürbaren Mehrwert zum einen durch unsere geschickte Vertretung und spezialisierte Verteidigung. Zum anderen erlaubt uns unsere Expertise eine zielgerichtete und zügige Bearbeitung Ihres Falles, die sich für Sie in ganz konkreter Zeitersparnis niederschlägt. 

Wir wissen, wo die für Sie passende Lösung zu finden ist - und zwar schnell. 

Dabei arbeiten wir auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder individueller Vergütungsvereinbarungen, aber in jedem Fall individuell und transparent. 


Anwaltlicher Hinweis: In unserer Kanzlei ist es üblich, nicht ohne vorherige finanzielle Absicherung tätig zu werden, vgl. § 9 RVG. Wir stellen deshalb unserer Mandantschaft stets eine Anzahlung in Rechnung, die wir später ordnungsgemäß selbst bzw. über die Staatskasse mit den Gebühren und Auslagen verrechnen. Zahlen Sie den Vorschuss bzw. die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltsgebühren gar nicht oder zu spät, sind das Gericht und wir nicht verpflichtet, für Sie tätig zu werden. In Ihrem eigenen Interesse vermeiden Sie daher bitte etwaige Nachteile!


Erstberatung

Die Abrechnug von Erstberatungen erfolgt für Verbraucher*innen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Je nach Umfang unserer Tätigkeit werden dafür Gebühren bis € 250,00 netto fällig. Ob Ihnen im Rahmen einer Erstberatung abschließend geholfen werden kann, besprechen wir mit Ihnen. 


Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann für ein gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden. Bitte beachten Sie: wir stellen den Antrag für Sie. Dazu müssen Ihre Angaben und Belege vollständig und aktuell sein.  

Link zum Formular PKH des BJM


Nützliches und weitere Formulare

Zusätzliche Services und Formulare finden Sie im Übrigen auf der Homepage des Amtsgerichts Lörrach. 

Amtsgericht Lörrach - Service


Schildern Sie uns Ihren Fall - wir geben Ihnen eine erste Kosteneinschätzung!

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Anfahrt

Kanzlei am Oberrheinplatz
Oberrheinplatz 5
79618 Rheinfelden